1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter ist Ing. Reinhard Wolfgang Burgmann, BA, handelnd unter Burgmann Capital, Fasangasse 8, 2514 Möllersdorf, Österreich („Burgmann“).
- Diese AGB gelten für digitale B2B-Leistungen von Burgmann, insbesondere Company-AI-Assistant-, Website-, Integrations-, Analyse- und Betriebsleistungen.
- Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB erbracht. Abweichende Bedingungen gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
- Website-Darstellungen sind unverbindliche Informationen und kein Vertragsangebot.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, Auftragsbestätigung oder beiderseitige Unterzeichnung zustande.
- Bei Widersprüchen gilt: individuelles Angebot einschließlich Nachträge, bezeichnete Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, diese AGB.
- Nebenabreden und Änderungen bedürfen zumindest der Textform.
3. Leistungsumfang
- Burgmann erbringt die im Angebot und der bezeichneten Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungen.
- Mengen, Funktionen, Quellen, Sprachen, Integrationen, Testfälle sowie Support- und Reaktionszeiten gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich genannt sind.
- Website-Texte, Demonstrationen, Prototypen und AI-generierte Beispiele sind keine Beschaffenheitsgarantie.
- Geeignete Unterauftragnehmer und technische Anbieter dürfen eingesetzt werden, soweit Datenschutz, Vertraulichkeit und vereinbarte Vorgaben eingehalten werden.
4. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige, aktuelle, rechtmäßig nutzbare Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Markenmaterialien, technische Informationen und erforderliche Zugänge bereit.
- Er benennt entscheidungsbefugte fachliche und technische Ansprechpartner und prüft Zwischenergebnisse fristgerecht.
- Der Kunde verantwortet Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Rechtefreiheit und Aktualität seiner Inhalte sowie die Rechtmäßigkeit des vorgesehenen Einsatzes.
- Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann Termine verschieben und nach vorheriger Information Zusatzaufwand auslösen.
5. Projektablauf und Änderungen
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind.
- Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden als Change Request dokumentiert.
- Vor Umsetzung werden Auswirkungen auf Preis, Termine und Betrieb mitgeteilt; eine Umsetzungspflicht entsteht erst nach Freigabe.
6. Abnahme
- Abnahmefähige Leistungen werden anhand vereinbarter Testfälle und Kriterien geprüft.
- Der Kunde erklärt die Abnahme oder nennt innerhalb von zehn Werktagen nachvollziehbare wesentliche Abweichungen. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht.
- Produktive Nutzung oder schriftliche Produktivfreigabe gilt als Abnahme, soweit keine dokumentierten wesentlichen Mängel entgegenstehen.
- Diese Abnahmeregel und ihre Rechtsfolgen sind vor Verwendung juristisch zu prüfen.
7. AI-spezifische Eigenschaften
- AI-Systeme erzeugen probabilistische Ausgaben. Auch bei Quellenbindung, Tests und Qualitätskontrollen können Antworten unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein.
- Der Assistant ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Medizin-, Sicherheits- oder sonstige regulierte Fachberatung und darf ohne gesonderte Vereinbarung keine bindenden Erklärungen oder autonomen Aktionen abgeben.
- Der Kunde informiert Nutzer angemessen über Funktion, Grenzen und zulässige Nutzung und stellt erforderliche menschliche Prüf- und Eskalationswege bereit.
- Burgmann darf Anfragen begrenzen oder blockieren, wenn dies zum Schutz vor Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen oder unkontrollierten Kosten erforderlich ist.
8. Quellen, Inhalte und Rechte
- Der Kunde räumt Burgmann für die Vertragsdauer die erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten ein.
- Vorbestehende Rechte, Werkzeuge, Komponenten, Vorlagen und allgemeines Know-how verbleiben bei der berechtigten Partei.
- Kundenspezifische Arbeitsergebnisse dürfen nach vollständiger Zahlung im vereinbarten Umfang genutzt werden; Drittkomponenten unterliegen ihren Lizenzbedingungen.
- Vertrauliche Kundeninhalte werden nur bei ausdrücklicher und zulässiger Vereinbarung für allgemeines Modelltraining genutzt.
9. Betrieb, Verfügbarkeit und Wartung
- Burgmann betreibt die Lösung mit angemessener kaufmännischer und technischer Sorgfalt. Bestimmte Verfügbarkeits-, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Drittanbieter-Störungen und Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Verfügbarkeit beeinträchtigen.
- Bei kritischen Sicherheits-, Datenschutz- oder Kostenrisiken darf Burgmann Funktionen vorübergehend einschränken oder abschalten und informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung.
10. Nutzungsmengen und Zusatzpakete
- Mengen und Zählregeln ergeben sich aus Angebot und Leistungsbeschreibung.
- Bei Erreichen eines Limits wird die Nutzung begrenzt, sofern kein Zusatzpaket oder Budget freigegeben ist.
- Zusatzpakete werden nicht außerhalb eines vereinbarten Budgets automatisch aktiviert und verfallen nach der vereinbarten Gültigkeitsdauer.
11. Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, werden Einrichtungsleistungen zu 50 Prozent bei Beauftragung und zu 50 Prozent bei Bereitstellung zur Abnahme verrechnet; laufende Entgelte monatlich im Voraus.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
- Vom Kunden veranlasster Zusatzaufwand wird nur nach vorheriger Information auf Basis vereinbarter Sätze verrechnet.
12. Datenschutz und Informationssicherheit
- Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Rollen, Datenarten, Zwecke, Fristen, Hostingregionen und Unterauftragnehmer werden vor Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt.
- Bei Auftragsverarbeitung schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder Zugangsdaten dürfen nicht eingegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich technisch und vertraglich freigegeben wurde.
- Sicherheitsvorfälle werden nach dem vereinbarten Incident-Prozess behandelt; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
13. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur für den Vertragszweck.
- Ausgenommen sind nachweislich öffentliche, rechtmäßig bereits bekannte, unabhängig entwickelte oder zwingend offenzulegende Informationen.
14. Gewährleistung
- Burgmann behebt reproduzierbare wesentliche Abweichungen vom vereinbarten Umfang innerhalb angemessener Frist.
- Keine Gewähr besteht für Fehler aufgrund ungeeigneter Kundeninhalte, unfreigegebener Änderungen, Drittanbieter, unsachgemäßer Nutzung oder fehlender Mitwirkung.
- Qualitätsaussagen beziehen sich auf die vereinbarten Testfälle und sind keine Garantie für jede denkbare Eingabe.
15. Haftung
- Burgmann haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung.
- Für leichte Fahrlässigkeit soll die Haftung – vorbehaltlich juristischer Prüfung – auf wesentliche Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt werden.
- Eine betragsmäßige Haftungsgrenze, mittelbare Schäden und Datenverlust sind vor Verwendung rechtlich zu prüfen und im finalen Text eindeutig festzulegen.
- Der Kunde bleibt für Entscheidungen, Veröffentlichungen und Handlungen auf Basis von Assistant-Ausgaben verantwortlich, soweit keine zwingende Haftung entgegensteht.
16. Laufzeit und Beendigung
- Einrichtungs- und Projektleistungen sind vom laufenden Betrieb getrennt. Sie enden mit vollständiger Leistung, Abnahme und Zahlung.
- Bricht der Kunde das Einrichtungsprojekt vor Abschluss ab, ohne dass Burgmann dafür einen wichtigen Grund gesetzt hat, werden nachweislich erbrachte Leistungen und nicht stornierbare projektbezogene Fremdkosten verrechnet. Weitergehende Rechtsfolgen sind juristisch zu prüfen.
- Die Mindestlaufzeit des laufenden Betriebs beträgt zwölf Monate und beginnt mit der dokumentierten Produktivsetzung oder Abnahme, je nachdem, was zuerst eintritt. Eine abweichende Regelung im Angebot geht vor.
- Der laufende Betrieb kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert er sich jeweils um einen Monat und kann danach mit einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Vertragsende erhält der Kunde auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner vorhandenen Quellen- und Konfigurationsdokumentation in einem üblichen Format; Drittanbieter- und interne Betriebsinformationen sind ausgenommen.
- Nach der Exportfrist und vereinbarten oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden kundenspezifische Daten gelöscht oder anonymisiert.
17. Referenznennung
Name, Logo, Projektinhalt oder Ergebnisse des Kunden dürfen nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz verwendet werden.
18. Schlussbestimmungen
- Es soll österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts gelten, soweit dies wirksam vereinbart werden kann.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sollen – vorbehaltlich juristischer Prüfung und zwingender Vorschriften – am Sitz von Burgmann liegen.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; die gesetzliche Regelung tritt an ihre Stelle.
- Die Vertragssprache wird im Angebot festgelegt; Übersetzungen dienen ohne abweichende Vereinbarung nur der Information.